CA 15-3

Beim CA 15-3 (Cancer-Antigen 15-3) handelt es sich um einen Tumormarker, der im Blutserum bestimmt wird.

Tumormarker sind körpereigene Substanzen, die von Tumoren bildet werden und im Blut nachweisbar sind. Sie können einen Hinweis auf eine maligne (bösartige) Neubildung geben und dienen als Verlaufsuntersuchung im Rahmen der Krebsnachsorge.

Normwert: < 31 U/ml

Indikationen

  • Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (Brustkrebs)
  • CA 15-3 zeigt häufig Rezidive (Wiederauftreten eines Tumors) an, bevor diese sich klinisch zeigen

Interpretation erhöhter Werte

  • Mammakarzinom (Brustkrebs; in 30-90 % der Fälle nachweisbar)
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs; in 40-70 % der Fälle nachweisbar)
  • Bronchialkarzinom (Lungenkrebs; in 10-70 % der Fälle nachweisbar)
  • Endometriumkarzinom (Gebärmutterschleimhautkrebs)
  • Pankreaskarzinom (Bauchspeicheldrüsenkrebs; in 40-60 % der Fälle nachweisbar)

Interpretation gering erhöhter Werte

  • Mastopathie – gutartige Brustdrüsenerkrankung, die durch Veränderungen des Brustgewebes bedingt ist
  • Fibroadenom – gutartiger Tumor der Brust
  • HIV-Infektion
  • Hepatopathien (Lebererkrankungen) wie Hepatitis (Leberentzündung) oder Leberzirrhose (bindegewebiger Umbau der Leber mit einhergehender Funktionseinschränkung)
  • Niereninsuffizienz – zunehmende Funktionseinschränkung der Nieren
  • Pankreaserkrankungen wie Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung)
  • Schwangerschaft – im dritten Trimenon (im letzten Drittel einer Schwangerschaft)
  • Tuberkulose (Schwindsucht)

Interpretation erniedrigter Werte

  • Keine diagnostische Bedeutung

Bei der Bestimmung der Tumormarker wegen Verdacht auf Mammakarzinom (Brustkrebs) sollte auch der Tumormarker CEA bestimmt werden. Dieses Vorgehen verbessert die Nachweisbarkeitsempfindlichkeit auf über 90 %.

Bei benignen (gutartigen) Erkrankungen übersteigt das Ca 15-3 meist nicht die Grenze von 35 U/l.